Hinweis: Keine unbefugten Drohnen

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Hinweis

Keine unbefugten Drohnen
Das Fliegen einer Drohne auf diesem Grundstück ohne ausdrückliche Genehmigung der Verwaltung ist verboten. Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Beschlagnahmung der Drohne und möglicherweise zur Festnahme. Zugelassene Piloten dürfen sich ausschließlich in den genehmigten Zonen aufhalten. Das Überfliegen von Grundstücksgrenzen ist strengstens untersagt.

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Das Fliegen einer Drohne auf diesem Grundstück ohne ausdrückliche Genehmigung der Verwaltung ist verboten. Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Beschlagnahmung der Drohne und möglicherweise zur Festnahme. Zugelassene Piloten dürfen sich ausschließlich in den genehmigten Zonen aufhalten. Das Überfliegen von Grundstücksgrenzen ist strengstens untersagt.